Beteiligungsrechte nach dem jeweiligen Thema unterscheiden
Der Betriebsrat vertritt die Interessen der Beschäftigten im Rahmen des Betriebsverfassungsgesetzes. Seine Rechte sind nicht bei jeder Entscheidung gleich. Information, Anhörung, Beratung, Zustimmung und Mitbestimmung haben unterschiedliche Voraussetzungen und Folgen.
Für HR ist deshalb entscheidend, welches konkrete Vorhaben geplant ist. Eine neue Arbeitszeitregel, eine Einstellung und eine Kündigung folgen nicht demselben Verfahren. Beteiligung sollte rechtzeitig beginnen, damit Informationen vollständig geprüft werden können und nicht nur eine bereits abgeschlossene Entscheidung nachträglich präsentiert wird.
