Erforderlichkeit vor Bequemlichkeit prüfen
Beschäftigtendatenschutz beginnt mit der Frage, welche personenbezogenen Informationen für einen konkreten Zweck erforderlich sind. Die Durchführung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigt nicht automatisch jede denkbare Auswertung. Rechtsgrundlagen, Zweckbindung und Schutzmaßnahmen müssen zusammenpassen.
Einwilligung ist im Beschäftigungskontext kein universeller Ausweg. Wegen des Abhängigkeitsverhältnisses ist die Freiwilligkeit besonders sorgfältig zu prüfen. Für notwendige gesetzliche oder vertragliche Prozesse kann eine andere Rechtsgrundlage einschlägig sein. Die bloße Unterschrift unter ein Formular beantwortet diese Einordnung nicht.
