Selbstbedienung mit klarer Verantwortung verbinden
Employee Self Service ermöglicht Beschäftigten, bestimmte Informationen selbst einzusehen oder Vorgänge anzustoßen. Dazu können Adressänderungen, Anträge oder Dokumentabrufe gehören. Welche Änderung sofort wirksam wird und welche eine Prüfung benötigt, muss verständlich erkennbar sein.
Eine Bedienoberfläche darf fachliche Verantwortung nicht unsichtbar auf Beschäftigte verlagern. Wenn eine Angabe Folgen für Abrechnung oder Einsatzplanung hat, braucht es passende Prüfung und Rückmeldung. Ein abgesendeter Antrag ist nicht automatisch genehmigt.
