Transparenz bedeutet nachvollziehbare Kriterien, nicht grenzenlose Offenlegung
Entgelttransparenz soll gleiche beziehungsweise gleichwertige Arbeit und mögliche ungerechtfertigte Unterschiede besser überprüfbar machen. Dafür sind konsistente Rollenbewertungen, verständliche Vergütungskriterien und geeignete Auskunftsprozesse wichtig. Eine ungeordnete Veröffentlichung sämtlicher Einzelgehälter ist damit nicht automatisch gemeint.
Das bestehende deutsche Entgelttransparenzrecht und die europäische Richtlinie sind getrennt zu betrachten. Die EU-Umsetzungsfrist endete am 7. Juni 2026. Welche neuen nationalen Pflichten bereits konkret gelten, muss anhand des aktuellen deutschen Rechts geprüft werden; aus dem Ablauf einer Umsetzungsfrist folgt nicht pauschal, dass jede Richtlinienbestimmung gegenüber jedem privaten Arbeitgeber unverändert unmittelbar gilt.
