Zielvergütung braucht rechtzeitig klare Regeln
Eine Bonuszahlung kann an individuelle Leistung, Teamziele, Unternehmenserfolg oder andere Bedingungen anknüpfen. Entscheidend ist, ob die Kriterien rechtzeitig feststehen und für die betroffene Person nachvollziehbar sind. Ein Ziel, das erst nach Ablauf eines großen Teils des Zeitraums mitgeteilt wird, kann seine Steuerungsfunktion verfehlen und rechtliche Fragen auslösen.
Zielvereinbarung und einseitige Zielvorgabe sind unterschiedliche Gestaltungen. Ebenso sind garantierte, variable und tatsächlich freiwillige Leistungen nicht dasselbe. Die verwendeten Begriffe müssen zur verbindlichen Regelung passen; widersprüchliche Formulierungen schaffen Unsicherheit.
