Akute Organisation und längere Freistellung unterscheiden
Bei Pflege naher Angehöriger können unterschiedliche gesetzliche Instrumente relevant sein. Eine kurzzeitige Arbeitsverhinderung zur Organisation einer akut aufgetretenen Pflegesituation ist nicht dasselbe wie längerfristige Pflegezeit oder Familienpflegezeit. Voraussetzungen, Arbeitgebergrößen, Ankündigungsfristen und mögliche Leistungen unterscheiden sich.
Die erste hilfreiche Frage lautet deshalb nicht nur „Wie lange brauche ich frei?“, sondern auch „Welche Situation liegt vor und welche Unterstützung ist erforderlich?“. Ein akuter Organisationsbedarf verlangt einen anderen Prozess als eine über Monate geplante Verringerung der Arbeitszeit.
