Freistellung und finanzielle Leistung getrennt planen
Elternzeit ist ein arbeitsrechtlicher Anspruch auf Freistellung beziehungsweise eine entsprechend geregelte Verringerung der Arbeit. Elterngeld ist dagegen eine eigenständige staatliche Leistung. Beide können zusammenwirken, haben aber unterschiedliche Voraussetzungen, Fristen und zuständige Stellen. Die Anmeldung beim Arbeitgeber ersetzt keinen Elterngeldantrag.
Bei der Planung sind Alter des Kindes, gewünschte Abschnitte und mögliche Teilzeitarbeit zu berücksichtigen. Die Regeln enthalten Bindungszeiträume und unterschiedliche Anmeldefristen. Eine spontane spätere Änderung kann deshalb nicht immer einseitig nach Belieben erfolgen.
