Ein Unterstützungsverfahren, kein Disziplinargespräch
Das betriebliche Eingliederungsmanagement soll Möglichkeiten klären, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Arbeitsunfähigkeit vorzubeugen und den Arbeitsplatz zu erhalten. Die gesetzliche Schwelle bezieht sich auf mehr als sechs Wochen ununterbrochene oder wiederholte Arbeitsunfähigkeit beziehungsweise die im aktuellen Gesetz erfassten Fälle innerhalb eines Jahres. Das Verfahren betrifft nicht nur schwerbehinderte Beschäftigte.
Die Teilnahme der betroffenen Person ist freiwillig. Ein ordnungsgemäßes Angebot muss Ziele und Datenverarbeitung verständlich erläutern. BEM darf nicht als verdeckte Pflicht zur Offenlegung sämtlicher Diagnosen oder als vorweggenommene Kündigungsprüfung gestaltet werden.
