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Entgeltfortzahlung

Entgeltfortzahlung bezeichnet insbesondere die Weiterzahlung des Arbeitsentgelts bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit nach den gesetzlichen Voraussetzungen. Im Regelfall besteht der Anspruch wegen derselben Krankheit für bis zu sechs Wochen. Wartezeit, Fortsetzungserkrankungen und andere Besonderheiten müssen geprüft werden.

Stand: 15.09.2026Redaktionell erstellt mit KI-UnterstützungOhne Registrierung nutzbarca. 5 Min. Lesezeit
Entgeltfortzahlung – grafische Orientierung
Wissen verstehen. Besser vorbereiten.
Zusammenhänge, Beispiele und nächste Schritte.

Begriff & Zusammenhänge

Was ist dabei wichtig?

Voraussetzungen unterscheiden

Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz entsteht der Anspruch grundsätzlich nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die Arbeitsunfähigkeit muss ursächlich für den Arbeitsausfall sein. Nicht jede Abwesenheit und nicht jeder neue Nachweis löst automatisch einen neuen Sechswochenzeitraum aus.

Richtige Berechnungsbasis

Maßgeblich ist grundsätzlich das Entgelt, das bei der maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit angefallen wäre. Variable Bestandteile und Zuschläge können differenziert zu behandeln sein. Eine pauschale Durchschnittszahl ohne Prüfung der Grundlage kann falsch sein.

Grenzen der Information

Arbeitgeber benötigen ausreichende Informationen zur Anspruchsprüfung, aber nicht automatisch jede Diagnose. Bei Zweifeln sind die vorgesehenen Verfahren und rechtlichen Möglichkeiten zu nutzen. Gesundheitsdaten dürfen nicht unnötig in allgemeine Personalberichte gelangen.

Rechtsgrundlagen / Vertiefung: Entgeltfortzahlungsgesetz, Bundesdatenschutzgesetz

Vertiefung & Anwendung

Zusammenhänge verstehen und sicherer einordnen.

Anspruchsvoraussetzungen vor einer einfachen Sechswochenrechnung prüfen

Bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit sieht das Entgeltfortzahlungsgesetz unter seinen Voraussetzungen eine Fortzahlung des Arbeitsentgelts für bis zu sechs Wochen vor. Dazu gehört grundsätzlich eine vierwöchige ununterbrochene Dauer des Arbeitsverhältnisses. Die bloße Zahl von Krankheitstagen beantwortet deshalb nicht jede Anspruchsfrage.

Bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit ist insbesondere zu prüfen, ob dieselbe Krankheit betroffen ist und welche gesetzlichen Zeitbedingungen erfüllt sind. Mehrere Bescheinigungen erzeugen nicht automatisch jeweils einen neuen vollständigen Sechswochenanspruch. Umgekehrt darf eine neue Erkrankung nicht ohne Prüfung dem alten Zeitraum zugeschlagen werden.

Abrechnung und sensible Daten sorgfältig trennen

HR benötigt ausreichende Informationen zur rechtlichen und abrechnungstechnischen Beurteilung, aber keine beliebige medizinische Detailakte. Gesundheitsdaten sind besonders geschützt. Unklare Fortsetzungserkrankungen sollten über die vorgesehenen fachlichen Verfahren geklärt werden, nicht durch neugierige Diagnosefragen im Team.

Auch die Höhe der Fortzahlung erfordert die richtige Grundlage. Regelmäßige Arbeitszeit und anwendbare Entgeltbestandteile sind zu beachten. Ein pauschaler identischer Tagesbetrag für jede Beschäftigungsform kann fehlerhaft sein, insbesondere bei wechselnden Arbeitszeiten oder besonderen Vergütungsbestandteilen.

Grundlagen und Einordnung: Entgeltfortzahlungsgesetz – insbesondere §§ 2–5, Bundesdatenschutzgesetz – insbesondere § 26. Die Anwendungsschritte und Beispiele sind redaktionelle Modelle.

Aus der Erklärung in die Praxis

Ein Beispiel macht den Unterschied.

Fiktives Praxisbeispiel

Beispiel: Zwei Bescheinigungen nicht automatisch doppelt zählen

Eine fiktive Beschäftigte ist zunächst drei Wochen und später erneut wegen derselben zugrunde liegenden Erkrankung arbeitsunfähig. Die Abrechnung prüft die gesetzlichen Voraussetzungen für einen erneuten Anspruch und rechnet nicht einfach zweimal unabhängig sechs Wochen ein. Gleichzeitig wird die Diagnose nicht in einer allgemeinen Teamübersicht gespeichert. Fachliche Klärung und Datenschutz laufen parallel.

Grafisch erklärt

Den Zusammenhang sehen.

Entgeltfortzahlung in vier Prüfperspektiven
Entgeltfortzahlung in vier Prüfperspektiven. Redaktionelle Orientierung; keine empirische Statistik und keine individuelle rechtliche Freigabe. Grafik vergrößern
Grafik vergrößern ↗

Von der Erklärung in den Alltag.

Illustratives Beispiel

So lässt sich das Thema anwenden.

Eine Person wird im Beispiel wiederholt arbeitsunfähig. Die Abrechnung prüft, ob dieselbe Erkrankung und die gesetzlichen Voraussetzungen für einen neuen Anspruch vorliegen. Sie zählt nicht einfach für jede Bescheinigung erneut sechs Wochen.

Fiktives Arbeits- oder Rechenbeispiel. Kein dokumentierter CALUMA-Kundenfall und keine Erfolgsgarantie.

Typischen Fehler vermeiden

Jede Krankschreibung als neuen vollen Anspruch behandeln

Wiederholte Erkrankungen können rechtlich zusammenhängen.

Interaktive Vorbereitung

Vier Punkte für Ihren nächsten Schritt.

Markieren Sie, was Sie für Ihren eigenen Anwendungsfall bereits geklärt haben. Offene Punkte bleiben ausdrücklich offen.

Markierungen werden nicht gespeichert oder übermittelt. Sie bestätigen keine fachliche Prüfung.

FAQ / 10 Antworten

Häufige Fragen – ausführlich beantwortet.

Beginnt der Anspruch immer am ersten Beschäftigungstag?

Das Gesetz sieht grundsätzlich eine vierwöchige Wartezeit vor. Besondere oder günstigere Regelungen können zu beachten sein. Eine neue Beschäftigung sollte deshalb nicht ohne Prüfung wie ein lang bestehendes Arbeitsverhältnis abgerechnet werden.

Gibt jede neue Bescheinigung einen neuen Sechswochenanspruch?

Nein. Wiederholte Arbeitsunfähigkeit wegen derselben Krankheit und weitere Konstellationen müssen nach den gesetzlichen Regeln geprüft werden. Die Anzahl der Bescheinigungen ist kein ausreichender Maßstab.

Haben Minijobkräfte grundsätzlich auch Entgeltfortzahlung?

Ja, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die geringfügige sozialversicherungsrechtliche Einordnung beseitigt diesen arbeitsrechtlichen Anspruch nicht.

Ist die Diagnose für jede Führungskraft erforderlich?

Nein. Medizinische Informationen unterliegen besonderem Schutz und dürfen nur im erforderlichen rechtlichen Rahmen verarbeitet werden. Die organisatorische Vertretung benötigt regelmäßig keine Diagnose.

Sind Entgeltfortzahlung und Krankengeld dasselbe?

Nein. Es handelt sich um unterschiedliche Leistungen mit verschiedenen Voraussetzungen und zuständigen Stellen. Nach Ende der Arbeitgeberleistung ist nicht automatisch für jede Person dieselbe Folgeleistung gegeben.

Wie wird die Höhe bestimmt?

Nach den anwendbaren gesetzlichen und gegebenenfalls tariflichen Regeln auf Grundlage der maßgeblichen Arbeitszeit und Entgeltbestandteile. Ein allgemeiner Rechner ohne diese Angaben kann keine verlässliche Einzelfallabrechnung liefern.

Was ist bei Feiertagen zu unterscheiden?

Entgeltzahlung an gesetzlichen Feiertagen folgt eigenen Voraussetzungen innerhalb des Entgeltfortzahlungsgesetzes. Krankheit und Feiertagsausfall dürfen nicht unsystematisch miteinander verrechnet werden.

Wann sollte fachliche Unterstützung eingeschaltet werden?

Bei wiederholten Erkrankungen, unklaren Anspruchszeiträumen, ungewöhnlicher Vergütung oder streitigen Nachweisen. Eine frühe Klärung ist besser als spätere pauschale Korrekturen großer Abrechnungszeiträume.

Gilt Entgeltfortzahlung auch im Minijob?

Grundsätzlich ja, wenn ein Arbeitsverhältnis und die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Die geringfügige Entlohnung hebt den Anspruch nicht auf.

Welche Arbeitshilfe passt zu diesem Thema?

Beginnen Sie mit den vier Prüfperspektiven und den verlinkten Nachbarthemen. Die Übersichten für Werkzeuge und Vorlagen helfen, eine konkrete Berechnung oder einen Prozess weiter vorzubereiten.

Quellen, Einordnung und Stand.

Redaktionelle TransparenzDie Quellen belegen rechtliche Grundlagen oder bieten institutionelle Vertiefung. Praktische Abläufe, Rechenkonventionen und Beispiele sind redaktionelle Arbeitsmodelle, keine behaupteten gesetzlichen Standards. Keine anwaltliche, steuerliche oder medizinische Prüfung. Der Redaktionsstand wird nicht automatisch aktualisiert.