Offene Tage nicht nur als Kontosaldo betrachten
Resturlaub bezeichnet noch nicht genommenen Urlaub aus einem relevanten Zeitraum. Für seine Behandlung sind Herkunft, Anspruchsgrundlage und konkrete Umstände wichtig. Gesetzlicher Mindesturlaub, tariflicher Zusatzurlaub und vertragliche Mehransprüche können bei wirksamer Regelung unterschiedlichen Bedingungen unterliegen.
Ein System sollte deshalb nicht nur eine Gesamtzahl anzeigen, sondern nötigenfalls die maßgeblichen Bestände unterscheiden. Andernfalls kann ein automatischer Jahresabschluss Ansprüche falsch übertragen oder löschen. Die technische Logik muss der rechtlichen Prüfung folgen, nicht umgekehrt.
