Stellen sind organisatorische Einheiten, keine Personenliste
Ein Stellenplan bildet genehmigte oder geplante Funktionen mit Umfang und Zuordnung ab. Eine Stelle kann unbesetzt, geteilt oder vorübergehend anders besetzt sein. Deshalb ist der Stellenplan von einer Liste aktueller Beschäftigter zu unterscheiden. Eine besetzte Stelle sagt zudem noch nichts darüber aus, ob der Aufgabenbedarf unverändert besteht.
Hilfreich sind eine eindeutige Stellenkennung, organisatorische Zuordnung, vorgesehener Arbeitszeitumfang und Status. Bei Bedarf kommen Budgetbezug, Geltungszeitraum und erforderliche Qualifikationen hinzu. Persönliche Informationen gehören nur dort hinein, wo sie für den Zweck tatsächlich erforderlich sind.
