
Stadtwerke Dinslaken
Elektroniker/in (m/w/d) Biomasse Heizkraftwerke

Über den Job
Der Stadtwerke Dinslaken-Konzern gehört zu den großen regionalen Energie- und Fernwärmespezialisten in Deutschland. Mit über 400 Mitarbeitenden und 24 Tochter- und Beteiligungsgesellschaften gestalten wir aktiv die Energie- und Wärmewende und betreiben Einrichtungen der Daseinsvorsorge. Hinter den Stadtwerken Dinslaken steckt nicht nur ein nachhaltiger, kommunaler Fernwärme-, Energie- und Wasserversorger, sondern auch ein engagierter Arbeitgeber mit einer familiären Unternehmenskultur. Unsere Mitarbeitenden stehen im Mittelpunkt – wir bieten sichere Arbeitsplätze, sinnstiftende Tätigkeiten, attraktive Sozialleistungen und vielfältige Entwicklungsmöglichkeiten.
Werden auch Sie ein Teil unseres Teams und gestalten mit uns die Zukunft.
Betrieb der Biomasseheizkraftwerke in Dinslaken und Moers
Betrieb sämtlicher gasmotorischer BHKW Anlagen aller Leistungsklassen
Betrieb der elektrischen Schaltanlagen NS und MS der Erzeugungsanlagen
Betrieb von PV-Anlagen und Großbatteriesystemen
Wartung, Prüfung, Instandhaltung und Dokumentation gemäß Betriebssicherheitsverordnung
Durchführung von kleineren Reparaturen
Einstellen der Betriebsparameter an den Steuerungsanlagen der Kraftwerke
Durchführung von In- und Außerbetriebnahmen der Anlagen
Annahme und Qualitätsprüfung der täglichen Brennstofflieferungen
Ausbildung zum Elektroniker für Betriebstechnik oder vergleichbar
Ausbildung zum Kesselwärter wünschenswert
Idealerweise mehrjährige Berufserfahrung im Bereich von Großfeuerungsanlagen und Holzfeuerungen sowie gasmotorischen BHKW-Anlagen
Kenntnisse in der MSR/SPS Technik.
Verantwortungsvolle und selbstständige Arbeitsweise
Teilnahme am Bereitschaftsdienst ist verpflichtend
Führerschein Klasse B
Deine Fragen. Dein nächster Schritt.
Prüfe, welche Aufgaben und Rahmenbedingungen zu dir passen.
- Welche Aufgaben und Anforderungen passen zu meiner Erfahrung?
- Wie sehen Arbeitszeiten, Einsatzort und gegebenenfalls Homeoffice konkret aus?
- Wie hoch ist die Vergütung und für welchen Stundenumfang gilt sie?


