HAINICH Konserven GmbH
Schichtleiter Lebensmittel (m/w/d)

Über den Job
Stellenausschreibung
Die Hainich Konserven GmbH ist ein Produzent von Sauerkonserven, Obstkonserven und süßen Brotaufstrichen. Als ein mittelständisches Unternehmen der TUPAG - Unternehmensgruppe – suchen wir ab sofort eine/-en
Schichtleiter Lebensmittel ( m/w/d)
Ihr Aufgabengebiet umfasst:
Arbeitsvorbereitung, insbesondere die Einteilung der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter und die Bereitstellung der erforderlichen Materialien
Arbeitsüberwachung, insbesondere die Überwachung der Rezeptur, der Mengenverhältnisse und die Beobachtung des ordnungsgemäßen Ablaufes des Arbeitsprozesses
Arbeitsnachbereitung; insbesondere die Verfassung eines Produktionsberichtes, der neben der Erfassung der erbrachten Schichtleistung auch den Verbrauch der erforderlichen Materialien und sonstigen Ressourcen beinhaltet muss
Das ist uns wichtig:
Erfahrungen in der Lebensmittelbranche bzw. Produktion von Lebensmitteln
Durchsetzungsfähigkeit und Belastbarkeit
selbstständiges Arbeiten und Eigenverantwortlichkeit
Flexibilität
Führungserfahrung
Sehr gute Kenntnisse in Lebensmittelverordnungen und Vorschriften
Berufsabschluss z. B.als Fachkraft Lebensmitteltechnik, Koch, Fleischer oder ähnliche Berufsfelder
Das bieten wir Ihnen:
abwechslungsreiche und vielseitige Aufgaben
angenehmes Betriebsklima
moderne Arbeitsbedingungen
wechselnde Aufgabenfelder
Jobradleasing
Deputate
Ihre Bewerbungen richten Sie bitte unter Angabe Ihrer Gehaltsvorstellungen und Ihres möglichen Eintrittstermins an folgende Adresse:
TUPAG-Holding-AG
Bei der Breitsülze 20 c
99974 Mühlhausen
e-Mail: personal@tupag.de
Für weitere Rückfragen steht Ihnen unsere Personalleiterin Frau Breitbarth unter 03601 / 433 258 zur Verfügung.
Deine Fragen. Dein nächster Schritt.
Prüfe, welche Aufgaben und Rahmenbedingungen zu dir passen.
- Welche Aufgaben und Anforderungen passen zu meiner Erfahrung?
- Wie sehen Arbeitszeiten, Einsatzort und gegebenenfalls Homeoffice konkret aus?
- Wie hoch ist die Vergütung und für welchen Stundenumfang gilt sie?
