Hamburger Energienetze GmbH
Referentin Corporate Finance / Treasury (a*) - befristet für 2 Jahre

Über den Job
Was du bewegstDu erarbeitest mittel- und langfristige Finanzierungsstrategien und gestaltest damit die finanzielle Ausrichtung des Unternehmens aktiv mit.Finanzierungsvarianten und -instrumente auf Unternehmens- und Projektebene analysierst und bewertest du fundiert.Finanzierungstransaktionen bereitest du vor und begleitest deren Durchführung.Fördermittel, z. B. von der KfW, identifizierst du, beantragst sie und wickelst diese zuverlässig ab.Die Liquiditätsplanung führst du durch und behältst die Finanzmittel im laufenden Monitoring im Blick.Darüber hinaus bearbeitest du Sonderaufgaben und bringst dich aktiv in Fachprojekten ein.Was dich auszeichnetDu hast ein Studium der Betriebswirtschaftslehre oder des Wirtschaftsingenieurwesens, idealerweise mit Schwerpunkt Corporate Finance oder Treasury, erfolgreich abgeschlossen.Fundierte Berufserfahrung im Bereich Corporate Finance und Treasury bringst du bereits mit – idealerweise in der Energiewirtschaft oder im Infrastruktursektor.Mit SAP FI und den gängigen MS Office-Anwendungen, insbesondere Excel und PowerPoint, gehst du sicher um.Komplexe Zusammenhänge stellst du überzeugend dar und punktest mit Verhandlungsgeschick sowie einem sicheren Auftreten.Sehr gute analytische Fähigkeiten und eine schnelle Auffassungsgabe zeichnen dich aus.Was du bekommst Flexibles Arbeiten Sicherer Arbeitsplatz 30 Tage Urlaub Beruf & Familie Mobilität
Was du außerdem wissen solltest
Adresse und Standort
Standort-Ersatz aus Bewerbungs-/Unternehmensadresse: Arbeitsplatz 30 T
Diese Adresse stammt aus den Kontaktangaben der Anzeige. Der tatsächliche Einsatzort ist beim Arbeitgeber zu bestätigen.
Deine Fragen. Dein nächster Schritt.
Prüfe, welche Aufgaben und Rahmenbedingungen zu dir passen.
- Welche Aufgaben und Anforderungen passen zu meiner Erfahrung?
- Wie sehen Arbeitszeiten, Einsatzort und gegebenenfalls Homeoffice konkret aus?
- Wie hoch ist die Vergütung und für welchen Stundenumfang gilt sie?

