Tätigkeit und Gefährdung bestimmen den Inhalt
Eine Unterweisung vermittelt die für Sicherheit und Gesundheit erforderlichen Informationen bezogen auf tatsächliche Aufgaben und Arbeitsbedingungen. Allgemeine Hinweise können ergänzen, reichen aber nicht immer aus. Maßgeblich sind insbesondere die Gefährdungsbeurteilung und anwendbare Vorschriften. Die Verantwortung lässt sich nicht allein durch das Versenden eines Dokuments erledigen.
Unterweisung muss rechtzeitig erfolgen, insbesondere vor der entsprechenden Tätigkeit, und an Veränderungen angepasst werden. Neue Arbeitsmittel, andere Abläufe oder erkannte Verständnisschwierigkeiten können zusätzlichen Bedarf auslösen. Wiederholungsintervalle richten sich nach den jeweils geltenden Anforderungen; pauschale Kalenderregeln dürfen besondere Vorschriften nicht ersetzen.
