Rechte und Unterstützung nicht auf eine Quote reduzieren
Schwerbehinderung ist rechtlich definiert und kann besondere Rechte sowie betriebliche Pflichten auslösen. Dazu gehören je nach Situation etwa behinderungsgerechte Beschäftigung, zusätzliche Schutzrechte und Beteiligung zuständiger Stellen. Gleichstellung und Schwerbehinderung sind verwandte, aber nicht in jeder Rechtsfolge identische Kategorien.
Die konkrete Tätigkeit und mögliche Anpassungen stehen im Mittelpunkt. Eine anerkannte Schwerbehinderung erlaubt keine pauschale Aussage über Leistungsfähigkeit oder Fehlzeiten. Arbeitgeber sollten erforderliche Informationen vertraulich verarbeiten und fachliche Unterstützung nutzen.
