Vermittlung und Arbeitgeberrolle klar auseinanderhalten
Bei Personalvermittlung unterstützt ein Dienstleister dabei, Arbeitgeber und geeignete Kandidaten zusammenzubringen. Das spätere Arbeitsverhältnis entsteht grundsätzlich zwischen dem einstellenden Unternehmen und der beschäftigten Person. Die Vermittlung ist deshalb von Arbeitnehmerüberlassung zu unterscheiden, bei der eine andere Vertrags- und Verantwortungsstruktur besteht.
Ein klarer Vermittlungsauftrag beschreibt Tätigkeit, Einsatzort, Zeitraum, Anforderungen und Bedingungen. Je präziser diese Angaben sind, desto besser kann eine Suche eingegrenzt werden. Eine Vermittlung kann jedoch nicht garantieren, dass jede Anforderung jederzeit am Markt verfügbar ist oder jede vorgeschlagene Person später tatsächlich eingestellt wird.
