Kostenbestandteile vollständig, aber nicht doppelt erfassen
Personalkostenplanung verbindet Vergütung mit den weiteren Kosten der Beschäftigung. Dazu können Arbeitgeberbeiträge, variable Vergütung, bestimmte Benefits, Ausstattung, Weiterbildung oder Recruiting gehören. Welche Bestandteile berücksichtigt werden, muss zum Planungszweck passen. Eine reine Gehaltsübersicht beantwortet eine andere Frage als die Gesamtkosten eines neuen Arbeitsplatzes.
Trennen Sie regelmäßig anfallende und einmalige Kosten. Ein Laptop oder eine Vermittlungsgebühr wird nicht automatisch jeden Monat erneut fällig. Umgekehrt dürfen jährlich gezahlte Bestandteile nicht übersehen werden, wenn zunächst nur ein Monatsbudget betrachtet wird. Halten Sie fest, ob Beträge je Person, Stelle oder Gesamtprojekt gelten.
