Ungleichbehandlung anhand von Anlass und Wirkung prüfen
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz schützt im Arbeitsleben vor Benachteiligungen wegen bestimmter gesetzlich genannter Merkmale. Diskriminierung kann unmittelbar oder mittelbar erfolgen. Auch eine scheinbar neutrale Regel kann bestimmte Gruppen besonders benachteiligen und rechtlich problematisch sein, wenn keine ausreichende Rechtfertigung besteht.
Nicht jede unterschiedliche Entscheidung ist automatisch Diskriminierung. Anforderungen und Gründe müssen jedoch sachlich geprüft werden. Eine nachträgliche pauschale Erklärung genügt nicht immer. Dokumentierte klare Kriterien helfen, Auswahl- und Personalentscheidungen nachvollziehbar zu treffen.
