Arbeitgeberaufwand nicht mit einem universellen Zuschlag verwechseln
Lohnnebenkosten umfassen zusätzliche Kosten neben dem vereinbarten Bruttoentgelt. Dazu können Arbeitgeberbeiträge, Umlagen und weitere beschäftigungsbezogene Aufwendungen gehören. Welche Bestandteile tatsächlich anfallen, hängt von Beschäftigungsform, Entgelthöhe und betrieblichen Umständen ab. Ein pauschaler Prozentsatz ist deshalb nur eine Planungsannahme.
Für vollständige Personalkosten kommen häufig weitere Positionen hinzu, etwa Ausstattung, Recruiting oder Weiterbildung. Diese sind nicht sämtlich Sozialversicherungsbeiträge. Eine saubere Kalkulation trennt gesetzlich beziehungsweise abrechnungstechnisch bedingte Kosten von frei geplanten betrieblichen Investitionen.
