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Gehalt, Vergütung & Benefits

Mindestlohn

Der gesetzliche Mindestlohn ist die grundsätzlich geltende Untergrenze des Arbeitsentgelts pro Zeitstunde für die vom Mindestlohngesetz erfassten Beschäftigten. Seit 1. Januar 2026 beträgt er 13,90 Euro brutto; ab 1. Januar 2027 sind 14,60 Euro vorgesehen. Höhere verbindliche Branchenentgelte bleiben gesondert zu prüfen.

Stand: 15.09.2026Redaktionell erstellt mit KI-UnterstützungOhne Registrierung nutzbarca. 5 Min. Lesezeit
Mindestlohn – grafische Orientierung
Wissen verstehen. Besser vorbereiten.
Zusammenhänge, Beispiele und nächste Schritte.

Begriff & Zusammenhänge

Was ist dabei wichtig?

Anwendungsbereich statt Etikett prüfen

Auch Minijobs sind nicht allein wegen ihres geringen Umfangs ausgenommen. § 22 MiLoG enthält jedoch besondere Ausnahmen, unter anderem für bestimmte Praktika und Personengruppen. Ein umbenanntes Arbeitsverhältnis wird durch die Bezeichnung nicht mindestlohnfrei.

Stunden und Entgelt gemeinsam dokumentieren

Ein Monatsgehalt muss mit den tatsächlich zu berücksichtigenden Arbeitsstunden abgeglichen werden. Für die Anrechenbarkeit von Zahlungen kommt es auf ihren Zweck und die rechtlichen Voraussetzungen an. Nicht jede Erstattung oder Sonderzahlung lässt sich beliebig auf die Untergrenze anrechnen.

Jahreswechsel vorbereiten

Prüfen Sie vor einer Erhöhung Stundenlöhne, feste Monatsvergütungen und die Planung geringfügiger Beschäftigung. Die Minijobgrenze ist dynamisch mit dem Mindestlohn verbunden. Ein alter Dienstplan kann deshalb trotz unveränderter Tätigkeit eine neue Entgeltkalkulation verlangen.

Rechtsgrundlagen / Vertiefung: BMAS, Bundesregierung, Mindestlohngesetz, § 8 SGB IV

Vertiefung & Anwendung

Zusammenhänge verstehen und sicherer einordnen.

Gesetzliche Untergrenze und höherer Anspruch unterscheiden

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der allgemeine gesetzliche Mindestlohn 13,90 Euro brutto je Zeitstunde. Zum 1. Januar 2027 ist die nächste Stufe von 14,60 Euro vorgesehen. Für die konkrete Beschäftigung können höhere Branchenmindestlöhne, tarifliche Ansprüche oder vertraglich vereinbarte Beträge gelten. Der allgemeine Mindestlohn ist deshalb nicht automatisch der richtige angebotene Lohn für jede Tätigkeit.

Der persönliche Anwendungsbereich enthält gesetzliche Ausnahmen, etwa für bestimmte Praktikumskonstellationen. Diese müssen genau geprüft werden. Die bloße Bezeichnung einer Tätigkeit als Aushilfe, Probearbeit oder Praktikum schafft keine beliebige Ausnahme.

Tatsächliche Stunden und anrechenbares Entgelt zusammen prüfen

Bei Monatsvergütung muss die Zahlung zu den maßgeblichen Arbeitsstunden passen. Ein fixer Betrag kann in Monaten mit unterschiedlichem Arbeitsvolumen eine sorgfältige Prüfung erfordern. Nicht jeder Bonus, jede Erstattung oder Sachleistung ist ohne Weiteres zur Erfüllung des Mindestlohnanspruchs geeignet.

Arbeitgeber benötigen eine korrekte Erfassung und fristgerechte Zahlung. Beschäftigte sollten Stunden und Abrechnung nachvollziehen können. Gerade bei geringfügiger Beschäftigung verändert eine Mindestlohnanhebung den rechnerischen Stundenrahmen beziehungsweise die gesetzlich gekoppelte Entgeltgrenze.

Grundlagen und Einordnung: BMAS – Gesetzlicher Mindestlohn, Bundesregierung – Fragen und Antworten zum Mindestlohn, Mindestlohngesetz – insbesondere §§ 1, 2, 17 und 22, § 8 SGB IV – Geringfügige Beschäftigung. Die Anwendungsschritte und Beispiele sind redaktionelle Modelle.

Aus der Erklärung in die Praxis

Ein Beispiel macht den Unterschied.

Fiktives Praxisbeispiel

Beispiel: Tatsächliche Stunden nicht ausblenden

Eine fiktive Kraft erhält einen Monatsbetrag, der bei den geplanten Stunden oberhalb der gesetzlichen Untergrenze liegt. In der Praxis werden regelmäßig zusätzliche Stunden verlangt. Die Prüfung muss deshalb die tatsächliche Arbeitszeit und anrechenbare Vergütung berücksichtigen. Eine unveränderte Sollstundenrechnung darf die zusätzlichen Stunden nicht unsichtbar machen.

Grafisch erklärt

Den Zusammenhang sehen.

Mindestlohn in vier Prüfperspektiven
Mindestlohn in vier Prüfperspektiven. Redaktionelle Orientierung; keine empirische Statistik und keine individuelle rechtliche Freigabe. Grafik vergrößern
Grafik vergrößern ↗

Von der Erklärung in den Alltag.

Illustratives Beispiel

So lässt sich das Thema anwenden.

Planungsbeispiel: Bei 603 Euro regelmäßiger monatlicher Entgeltgrenze und 13,90 Euro Stundenlohn ergeben sich rechnerisch rund 43,38 Stunden. Die Rechnung allein entscheidet nicht über den Minijobstatus; weitere Vergütung und andere Beschäftigungen müssen berücksichtigt werden.

Fiktives Arbeits- oder Rechenbeispiel. Kein dokumentierter CALUMA-Kundenfall und keine Erfolgsgarantie.

Typischen Fehler vermeiden

Trinkgeld als zugesagten Mindestlohn einplanen

Den geschuldeten Arbeitgeberlohn unabhängig von unsicheren freiwilligen Zahlungen Dritter kalkulieren.

Interaktive Vorbereitung

Vier Punkte für Ihren nächsten Schritt.

Markieren Sie, was Sie für Ihren eigenen Anwendungsfall bereits geklärt haben. Offene Punkte bleiben ausdrücklich offen.

Markierungen werden nicht gespeichert oder übermittelt. Sie bestätigen keine fachliche Prüfung.

FAQ / 10 Antworten

Häufige Fragen – ausführlich beantwortet.

Gilt 2026 überall ausschließlich 13,90 Euro?

Der allgemeine Mindestlohn beträgt diesen Betrag. Höhere einschlägige Branchen-, Tarif- oder Vertragsansprüche können aber maßgeblich sein. Die allgemeine Untergrenze ersetzt diese Prüfung nicht.

Sind Minijobs vom Mindestlohn ausgenommen?

Nein, nicht allein wegen ihrer Geringfügigkeit. Der persönliche Anwendungsbereich und etwaige gesetzliche Ausnahmen sind unabhängig davon zu prüfen.

Ist jedes Praktikum ausgenommen?

Nein. Das Mindestlohngesetz enthält bestimmte Ausnahmen mit konkreten Voraussetzungen. Dauer und Bezeichnung allein reichen nicht für jede Ausnahme aus.

Zählt jede zusätzliche Zahlung zur Erfüllung des Anspruchs?

Nicht automatisch. Zweck, Fälligkeit und rechtliche Einordnung der Zahlung sind wichtig. Eine pauschale Addition aller Leistungen kann fehlerhaft sein.

Kann der Anspruch freiwillig unterschritten werden?

Zwingende Mindestlohnansprüche lassen sich nicht einfach durch eine abweichende Vereinbarung beseitigen. Eine Unterschrift unter einen niedrigeren Betrag macht die Gestaltung nicht automatisch zulässig.

Warum ist Arbeitszeiterfassung wichtig?

Weil Vergütung und tatsächliche Zeit zusammen betrachtet werden müssen. Ohne nachvollziehbare Stunden können Unterzahlungen und Planungsfehler unbemerkt bleiben.

Müssen Rechner bei Änderungen aktualisiert werden?

Ja. Hinterlegte Beträge und ihre zeitliche Geltung sind zu prüfen. Ein auf 2026 eingestellter Wert sollte nicht unbemerkt für spätere Jahre als aktuell ausgegeben werden.

Was tun bei vermuteter Unterschreitung?

Arbeitszeiten und Abrechnungen sachlich zusammenstellen und fachliche Beratung beziehungsweise zuständige Stellen einbeziehen. Fristen und Nachweise können wichtig sein. Ein allgemeiner Artikel ersetzt keine individuelle Anspruchsprüfung.

Aktualisiert sich der Rechner automatisch bei Gesetzesänderungen?

Nein. Der ausgewiesene Stand muss redaktionell aktualisiert werden; vor einer Abrechnung ist die aktuelle Rechtslage zu prüfen.

Welche Arbeitshilfe passt zu diesem Thema?

Beginnen Sie mit den vier Prüfperspektiven und den verlinkten Nachbarthemen. Die Übersichten für Werkzeuge und Vorlagen helfen, eine konkrete Berechnung oder einen Prozess weiter vorzubereiten.

Quellen, Einordnung und Stand.

Redaktionelle TransparenzDie Quellen belegen rechtliche Grundlagen oder bieten institutionelle Vertiefung. Praktische Abläufe, Rechenkonventionen und Beispiele sind redaktionelle Arbeitsmodelle, keine behaupteten gesetzlichen Standards. Keine anwaltliche, steuerliche oder medizinische Prüfung. Der Redaktionsstand wird nicht automatisch aktualisiert.