Erst das Arbeitsmodell festlegen, dann rechnen
Die einfachste Umrechnung setzt eine regelmäßige Zahl von Arbeitstagen pro Woche voraus. Ausgangsurlaub geteilt durch die Arbeitstage der Referenzwoche und multipliziert mit den eigenen Arbeitstagen ergibt den vergleichbaren Tagesanspruch. Diese Formel erhält die Urlaubsdauer in Wochen, sofern die zugrunde liegenden Ansprüche vergleichbar sind.
Bei unregelmäßigen Schichten, Wechseln im Jahresverlauf oder besonderen Vertragsregeln reicht eine starre Wochenformel nicht aus. Dann müssen Bezugszeitraum, tatsächliches Arbeitsmodell und rechtliche Vorgaben genauer betrachtet werden. Auch Eintritt, Austritt und Wartezeit sind eigenständige Fragen und dürfen nicht durch ein pauschales Zwölfteln aller Ansprüche ersetzt werden.
