Erholungsdauer statt bloßer Zahl vergleichen
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt nach dem Bundesurlaubsgesetz 24 Werktage bei einer Sechstagewoche. Bei einer regelmäßigen Fünftagewoche entspricht das grundsätzlich 20 Arbeitstagen und damit vier Wochen. Diese Umrechnung zeigt, warum eine Zahl ohne Angabe der Arbeitstageverteilung missverständlich ist. Vertragliche oder tarifliche Ansprüche können günstiger sein; besondere Schutzvorschriften können hinzukommen.
Weniger tägliche Stunden bedeuten nicht automatisch weniger Urlaubstage. Eine Person, die an fünf Tagen jeweils vier Stunden arbeitet, benötigt für eine freie Woche ebenfalls fünf Urlaubstage. Wer dagegen regelmäßig nur an drei Tagen arbeitet, braucht dafür drei. Die Erholungsdauer muss vergleichbar bleiben.
