Arbeitsort, Ausstattung und Erreichbarkeit verbindlich regeln
Homeoffice ist ein gebräuchlicher Begriff, aber keine vollständige rechtliche Beschreibung. Zu unterscheiden sind insbesondere vereinbarte Telearbeit und andere Formen mobiler Arbeit. Für die konkrete Gestaltung sind Arbeitsort, Umfang, Ausstattung, Datenschutz und Arbeitsschutz relevant. Ein pauschaler Satz „Arbeit von zu Hause erlaubt“ lässt viele praktische Fragen offen.
Eine Vereinbarung sollte klären, an welchen Tagen oder nach welchem Verfahren zu Hause gearbeitet wird. Ebenso wichtig sind Arbeitsmittel, technische Unterstützung und der Umgang mit Störungen. Die Möglichkeit, zu Hause zu arbeiten, darf nicht mit einer unbegrenzten Verfügbarkeit oder dem Wegfall von Pausen verwechselt werden.
